Pflegesachleistungen

Was sind Pflegesachleistungen?
Die Pflegesachleistungen sind geregelt in §36 SGB XI.
Mit Pflegesachleistungen können Sie und Ihre Angehörige bei der Pflege durch Pflegedienste oder Pflegekräfte unterstützt werden.

Wann können Sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen?
Wenn bei Ihnen eine Einstufung nach dem Pflegeversicherungsgesetz in mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und
wenn Sie (zumindest teilweise) im häuslichen/privaten Bereich gepflegt werden (z.B. von Angehörigen, Bekannten usw.)

Werden Sie ausschließlich z.B. in einem Wohnhaus für Menschen mit Behinderung betreut/gepflegt, haben Sie keinen Anspruch auf Pflegsachleistungen.

Wo müssen Sie Pflegesachleistungen beantragen?
Pflegesachleistungen beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Wie können Sie Pflegesachleistungen für Dienstleistungen des Club 82 einsetzen?
Nicht in Anspruch genommene Pflegesachleistungen können Sie durch einen Transfer zu den zusätzlichen Betreuungsleistungen (§45b SGB XI) für Dienstleistungen des Club 82 einsetzen. Diese Transferleistung ist auf maximal 40% der nicht in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen begrenzt.

Welche Kosten können über den Transfer der Pflegesachleistungen übernommen werden?
Über Pflegesachleistungen können "nur" die Kosten für Assistenz übernommen werden.

Wie viel Pflegesachleistungen stehen Ihnen für den Transfer höchstens zur Verfügung?
Die Höchstbeträge pro Monat sind von der Höhe des Pflegegrades abhängig.

Pflegegrad Transferleistung (max. 40% des Gesamtanspruchs)
Pflegegrad 1 keine Transferleistung möglich
Pflegegrad 2 275,60 €
Pflegegrad 3 519,20 €
Pflegegrad 4 644,80 €
Pflegegrad 5 789,00 €

Hinweise

Pflegegeld
Für die Beträge, die Sie im Rahmen der Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, erfolgt eine entsprechende Kürzung des Pflegegeldes.

Fragen?

Dann setzen Sie sich bitte mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung.
Gerne können Sie sich auch an den Club 82 wenden.

Chris Schaeffer, 07832-995613, chris.schaeffer@club82.de
Markus Mira, 07832-995620, markus.mira@club82.de