Teilnahmebedingungen ab 03.01.2019

Anmeldung
Für die Teilnahme an den Reisen wird ein Reisevertrag zwischen dem Club 82 und dem Kunden bzw. seinem gesetzlichen Betreuer geschlossen. Vertragsbestandteile sind insbesondere die schriftlich mitgeteilte Assistenzbeschreibung sowie alle weiteren Dokumente, die im Zusammenhang mit der aktuellen Buchung erstellt wurden. Die Anmeldung wird verbindlich, wenn der rechtsgültig unterschriebene Reisevertrag dem Club 82 vorliegt. Anmeldungen können nur personenbezogen erfolgen und sind nicht übertragbar.

Leistungen
Die Reisen sind ein spezielles Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Assistenzbedarf
Die genauen Reiseleistungen sind im Alles In einem / in der Reise-Info zur jeweiligen Reise veröffentlicht und sind Bestandteil dieses Vertrages.
Sofern im Reise-Info nichts anderes erwähnt ist, sind im Reisepreis folgende Leistungen enthalten:

  • Transfer ab und bis Haslach (Zusteige-Möglichkeiten unterwegs können vereinbart werden)
  • Unterbringung in Mehrbettzimmern
  • Verpflegung in der Unterkunft
  • Assistenz

Die Kunden werden im Rahmen einer Gruppenreise betreut, erhalten Hilfe bei Verrichtungen des täglichen Lebens und werden bei ihrer Tages- und Urlaubsplanung unterstützt.
Eine ständige Beaufsichtigung ist nicht möglich. Bei der Begleitung wird das Recht auf Selbstbestimmung respektiert.
Die Kunden können Hilfen beim An-/Auskleiden, Duschen, Waschen und Toilette erhalten. Für die pflegebedingten Aufwendungen und für die Aufwendungen an Beaufsichtigung und Betreuung stellt der Club 82 entsprechend geeignetes Personal bereit.

  • Eintritte bis zu 10 €/Eintritt

Den Kunden werden Unternehmungen angeboten. Die Wünsche der Kunden können berücksichtigt werden.

  • Versicherungen

Alle Reisen beinhalten eine Unfall- und Gruppenhaftpflichtversicherung sowie in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen eine Insolvenzversicherung.
Der Club 82 empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer privaten Reiserücktrittskosten-Versicherung, die auch über den Club 82 abgeschlossen werden kann.
Für Reisen ins Ausland rät der Club 82 zudem zum Abschluss einer Zusatz-Auslands-Krankenversicherung.

  • Nicht enthalten ist Taschengeld für den persönlichen Bedarf.

Reisepreis
Der Reisepreis setzt sich aus den Kosten für Assistenz sowie den Sachkosten zusammen. Es gelten die in der Reise-Info aufgeführten Preise.
Die Assistenzkosten werden nach dem Assistenzstufenmodell des Club 82 ermittelt.

Der Kunde kann den Club 82 damit beauftragen, die Kosten der Reise mit der Pflegekasse abzurechnen.
Welche Kosten von der Pflegekasse übernommen werden, kann sich je nach Kasse unterscheiden.
Beträge, die von der Pflegekasse nicht übernommen werden, können dem Kunden privat in Rechnung gestellt werden.

Rücktritt durch den Kunden
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er – ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten – die Reise nicht an, sind folgende Stornokostenregelungen vereinbart:

  • Rücktritt vom Vertragsabschluss bis zum 56. Tag (8 Wochen) vor Reisebeginn 10 € Bearbeitungsgebühr, zuzüglich der Kosten Dritter, die dem Club 82 durch den Rücktritt entstehen.
  • Rücktritt vom 55. Tag bis zum 29. Tag (ab 8 Wochen bis 4 Wochen) vor Reisebeginn: Sachkostenanteil des Reisepreises.
  • Rücktritt vom 28. Tag (ab 4 Wochen) bis Reisebeginn, bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise: 100% des Gesamtpreises der Reise.

Die Rücktrittsklauseln gelten vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Schadens. Kann der zurücktretende Kunde einen vergleichbaren Ersatz finden, so wird jedoch mindestens die Bearbeitungsgebühr fällig.

Rücktritt durch den Club 82
Der Club 82 kann von dem Vertrag zurücktreten

a) bis zum 29. Tag vor Reisebeginn, wenn der mitgeteilte Assistenzbedarf durch den Club 82 nicht bedient werden kann,
b) bis zum 29. Tag vor Reisebeginn, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
c) bis zum 29. Tag vor Reisebeginn, wenn die für die Reise erforderliche Anzahl an Begleitpersonen nicht gefunden werden kann,
d) bis zum Tag des Reisebeginns, aus Gründen bzw. Umständen, die der Club 82 nicht zu verantworten hat.
(Bsp.: mehrere Begleitungen erkranken, angemietete Unterkunft steht kurzfristig nicht zur Verfügung und eine Ersatzunterkunft kann nicht gefunden werden usw.)
e) wenn der Kunde unzutreffenden Angaben zu seinem tatsächlichen Assistenzbedarf gemacht hat.
f) wenn der Kunde die Reise erheblich stört, so dass eine weitere Teilnhame für die übrigen Kunden nicht mehr zumutbar ist.
g) wenn eine Fortsetzung der Begleitung aufgrund der Sorgfalts- und Aufsichtspflicht vom Club 82 nicht mehr verantwortet werden kann.

In den Fällen e) bis g) steht dem Club 82 der volle Reisepreis zu.
Eventuell notwendig werdende Kosten aufgrund vorzeitiger Abreise gehen zu Lasten des Kunden.

Gerichtsstand ist Wolfach.