Vergütung

Ihre Vergütung erfolgt als Aufwandsentschädigung nach §3, Nr. 26 Einkommenssteuergesetz (EStG) (steuer- und sozialversicherungsfrei).
ab 2021 bis zu 3.000 € pro Jahr (bis 2020 bis zu 2.400 € pro Jahr)

  • ab 03.01.2020
  • ab 03.01.2017
Grundpauschale für Reiseleitung, Begleitung und Pflege   67,50 € pro Tag
Grundpauschale für Co-Reiseleitung, Begleitung und Pflege   56,00 € pro Tag
Grundpauschale für Begleitung und Pflege   44,50 € pro Tag
Verpflegungspauschale   2,50 € pro Tag
Pauschale für Übernahme von Fahrten Übernahme von Fahrten mit Kleinbus

Übernahme von Fahrten mit PKW
3,00 € pro Tag

1,50 € pro Tag
Anreisepauschale Anreise <= 40 km

Anreise ab 41 - 100 km

Anreise ab 101 - 200 km

Anreise ab 201 - 300 km

Anreise ab 301 - 400 km

Anreise >= 401 km
0,00 €

10,00 € pro Einsatz

20,00 € pro Einsatz

30,00 € pro Einsatz

40,00 € pro Einsatz

50,00 € pro Einsatz
Grundpauschale für Reiseleitung, Begleitung und Pflege   66,00 € pro Tag
Grundpauschale für Co-Reiseleitung, Begleitung und Pflege   54,50 € pro Tag
Grundpauschale für Begleitung und Pflege   43,00 € pro Tag
Verpflegungspauschale   2,50 € pro Tag
Pauschale für Übernahme von Fahrten Übernahme von Fahrten mit Kleinbus

Übernahme von Fahrten mit PKW
3,00 € pro Tag

1,50 € pro Tag
Anreisepauschale Anreise <= 40 km

Anreise ab 41 - 100 km

Anreise ab 101 - 200 km

Anreise ab 201 - 300 km

Anreise ab 301 - 400 km

Anreise >= 401 km
0,00 €

10,00 € pro Reise

20,00 € pro Reise

30,00 € pro Reise

40,00 € pro Reise

50,00 € pro Reise