zusätzliche Betreuungsleistungen

Was sind zusätzliche Betreuungsleistungen?
Die zusätzlichen Betreuungsleistungen sind geregelt in §45b Sozialgesetzbuch XI.
Es sind Leistungen Ihrer Pflegekasse, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung gestellt bekommen.

Wann können Sie zusätzliche Betreuungsleistungen bekommen?
Die Leistungen können Sie bekommen, wenn Sie
a) Pflegestufe 1, 2 oder 3 haben oder
b) keine Pflegestufe, aber dennoch einen Hilfebedarf in der Grundpflege haben (Pflegestufe 0) und bei Ihnen eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde.

Wann ist eine eingeschränkte Alltagskompetenz gegeben?
Wenn aus den folgenden 13 Punkten mindestens 2 Punkte bei Ihnen zutreffen (wobei 1 Punkt aus dem Bereich 1-9 zutreffen muss)

1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs (Weglauftendenz)
2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen
4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
5. in bestimmten Situationen inadäquates Verhalten
6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus
10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
12. ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
13. zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression.

Wie viel zusätzliche Betreuungsleistungen können Sie von der Pflegekasse bekommen?

a) 104 € pro Monat (Grundbetrag), wenn Sie von den 13 Kriterien mindestens 2 erfüllen (wobei ein Kriterium aus dem Bereich 1-9 gegeben sein muss)

b) 208 € pro Monat (erhöhter Betrag), wenn Sie die Voraussetzungen des Grundbetrags erfüllen und zusätzlich noch mindestens ein weiteres Kriterium aus dem Bereich 1, 2, 3, 4, 5, 9 oder 11 bei Ihnen gegeben ist.

Wo müssen Sie zusätzliche Betreuungsleistungen beantragen?
Sie beantragen die Leistungen bei Ihrer Pflegekasse

Wie beantragen Sie zusätzliche Betreuungsleistungen?
Die Beantragung erfolgt mit einem Formular. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Wie oft müssen Sie zusätzliche Betreuungsleistungen beantragen?
Sie müssen die Leistungen einmal bei der Pflegekasse beantragen. Im Vorfeld einer Reise müssen Sie bei der Pflegekasse keinen gesonderten Antrag mehr stellen.

Wie oft können Sie zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen?
Die Leistungen können Sie für das laufende Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
Es gibt keine Grenze, für wie viele Tage im Jahr man zusätzliche Betreuungsleistungen höchstens in Anspruch nehmen kann.
Ihre zusätzlichen Betreuungsleistungen, die Sie im laufenden Kalenderjahr nicht ausschöpfen, können Sie bis zum 30.06. des kommenden Jahres in Anspruch nehmen.

Was sollten Sie sonst noch wissen?

- unterschiedliche Handhabung der Abrechnung

Beispiel: Kosten für Reise im April belaufen sich auf 500 €.

a) Abrechnung auf Monat bezogen.
Bis April stehen Ihnen 104 €/Monat (Grundbetrag) x 4 Monate = 416 € zur Verfügung. (Beim erhöhten Betrag wären es 208 €/Monat x 4 Monate = 832 €)
Hier würde die Kasse ein Betrag von 416 € übernehmen (von 500 €). Die restlichen 84 € müssten selbst getragen werden.

b) Abrechnung auf Jahr bezogen.
Bis April steht Ihnen ein Betrag von 1.248 € (Grundbetrag) zur Verfügung. (beim erhöhten Betrag wären es 2.496 €)
Hier würde die Kasse die Kosten von 500 € komplett übernehmen.

Welche Handhabung Ihre Pflegekasse verfolgt, erfragen Sie am besten bei der Kasse.

- Erhöhung der zusätzlichen Betreuungsleistungen
Sie können den Betrag der zusätzlichen Betreuungsleistungen um höchstens 40% des Budgets der Pflegesachleistung erhöhen (aus der Pflegesachleistung nach §36 SGB XI)

Wenn Sie noch Fragen haben?
Dann rufen Sie beim Club 82- Freizeitclub e.V. an:
07832-995613 (Chris Schaeffer) oder 07832-995620 (Markus Mira)
Oder Sie schreiben eine Mail an Club 82.