Finanzierungshilfen


Die Kosten für unsere Angebote können Sie sich ganz oder teilweise erstatten lassen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten Kostenträger sind dabei die Pflegeversicheriung und die Eingliederungshilfe. Wenn Sie mehr wissen wollen, können Sie sich direkt an die Kostenträger wenden. Oder Sie fragen uns.
Welche Ansprüche habe ich? Wie viel Geld steht mir zur Verfügung? Wie beantrage ich das?
Diese Fragen besprechen wir am besten im Einzelfall. Rufen Sie uns an, wenn Sie etwas nicht verstehen oder etwas wissen wollen.


Pflegeversicherung

Pflegegeld (§ 37 SGB XI) 316 € bis 901 € pro Monat je nach Pflegegrad
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) bei Verhinderung der Pflegeperson 1.612 € pro Jahr ab Pflegegrad 2
zuzüglich bis zu 806 €
(Umwandlung Kurzzeitpflege)
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) zur Entlastung pflegender Angehöriger und für Pflegebedürftige, um soziale Kontakte aufrechtzuerhalten 125 € pro Monat
zuzüglich 289,60 € bis 838 € pro Monat
je nach Pflegegrad (Umwandlung Pflegesachleistung)
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)
(für Club 82 Angebote auf Antrag im Ausnahmefall)
1.774 € pro Jahr ab Pflegegrad 2

Für welche Angebote des Club 82 kann ich die Leistungen verwenden?
a) Reisen
b) Kurse und Sport
c) Veranstaltungen und Tagesausflüge
d) Assistenzdienste
e) Kita-/Schulbegleitung (wenn Bedarf für Pflege vorhanden ist)

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Sie müssen einen Pflegegrad beantragen und zumindest teilweise von Ihren Angehörigen oder anderen Personen zu Hause gepflegt und betreut werden.

Wohin wende ich mich?
An Ihre Pflege- und Krankenkasse


Eingliederungshilfe

Assistenzleistungen zur sozialen Teilhabe (§ 113 SGB IX) Betrag wird im Einzelfall festgelegt.
Es werden nur Assistenzkosten erstattet.
Kosten der Existenzsicherung (Ernährung, Kleidung usw.) werden nicht erstattet.
Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX) Betrag wird im Einzelfall festgelegt.
Es werden nur Assistenzkosten erstattet.
Kosten der Existenzsicherung (Ernährung, Kleidung usw.) werden nicht erstattet.
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII) Betrag wird im Einzelfall festgelegt.
Es werden nur Assistenzkosten erstattet.
Kosten der Existenzsicherung (Ernährung, Kleidung usw.) werden nicht erstattet.

Für welche Angebote des Club 82 kann ich die Leistungen verwenden?
a) Reisen
b) Kurse und Sport
c) Veranstaltungen und Tagesausflüge
d) Assistenzdienste
e) Kita-/Schulbegleitung

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Sie müssen eine Beeinträchtigung haben und einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen.
Ihr Bedarf wird im Einzelfall ermittelt uns es wird ein Hilfeplan erstellt.

Wohin wende ich mich?
Im Ortenaukreis an:
Eingliederungshilfe (SGB IX), Badstraße 20, 77652 Offenburg, Telefon 0781 805-1477

Im Landkreis Emmendingen an:
Eingliederungshilfe (SGB IX), Bahnhofstraße 2-4, 79312 Emmendingen, Telefon 07641 451-0