Finanzierungshilfen

Ab 01.01.2015 gibt es viele Änderungen bei der Pflegeversicherung durch das sogenannte
Im folgenden haben wir einige Änderungen dargestellt, die für Sie interessant sind, wenn Sie unsere Dienstleistungen nutzen möchten.
Es gibt aber noch mehr Änderungen. Bitte lassen Sie sich auch von Ihrer Pflegeversicherung beraten.

Die Angaben auf den folgenden Seiten sind ohne Gewähr.

Verhinderungspflege

Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ist geregelt in §39 Sozialgesetzbuch XI.
Die Verhinderungspflege nennt man auch "Ersatzpflege".

Sie möchten an einer Urlaubsreise des Club 82- Freizeitclub e.V. teilnehmen. An dieser Reise nimmt Ihre Pflegeperson nicht teil. Deshalb übernimmt der Club 82 während der Reise Ihre Pflege. Die Kosten für diese Ersatzpflege können unter bestimmten Bedingungen von Ihrer Krankenkasse erstattet werden.

Wann können Sie Verhinderungspflege in Anpruch nehmen?
Wenn bei Ihnen eine Einstufung nach dem Pflegeversicherungsgesetz in mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und
wenn Sie (zumindest teilweise) im häuslichen/privaten Bereich gepflegt werden (z.B. von Angehörigen, Bekannten usw.)

Werden Sie ausschließlich z.B. in einem Wohnhaus für Menschen mit Behinderung betreut/gepflegt, haben Sie keinen Anspruch auf Verhinderungspflege.

Wo müssen Sie Verhinderungspflege beantragen?
Verhinderungspflege beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Wie beantragen Sie Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege beantragen Sie mit einem Formular. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Viele Pflegekassen wünschen es, dass man die Verhinderungspflege vor Inanspruchnahme (z.B. vor der Reise) beantragt.
Sie können jedoch eine Verhinderunspflege auch nach der Dienstleistung noch beantragen.

Wie oft können Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
Sie können Verhinderungspflege für höchstens 42 Tage im Jahr nutzen.

Wie viel Verhinderungspflege können Sie von der Pflegekasse bekommen?
Ihre Pflegekasse bezahlt im Jahr höchstens 1.612 € an Verhinderungspflege.

Hinweise

Erhöhung der Verhinderungspflege
Sie können den Betrag der Verhinderungspflege um höchstens 806 € pro Jahr erhöhen (aus der Kurzzeitpflege nach §42 SGB XI)

Pflegegeld
An den Tagen, an denen Sie Verhinderungspflege bekommen, erhalten Sie die Hälfte des Pflegegeld.
Für den An- und Abreisetag erhalten Sie Ihr Pflegegeld komplett.

Verhinderungspflege für Reisen ins Ausland
Verhinderungspflege können Sie auch für Reisen ins Ausland beantragen. Es gibt ein Gerichtsurteil. Dieses besagt, dass die Pflegekasse Verhinderungspflege auch bei Reisen ins Ausland übernehmen muss.

Sie haben noch Fragen?
Dann setzen Sie sich bitte mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung.
Gerne können Sie sich auch an den Club 82 wenden.

Chris Schaeffer, 07832-995613, chris.schaeffer@club82.de
Markus Mira, 07832-995620, markus.mira@club82.de

zusätzliche Betreuungsleistungen

Was sind zusätzliche Betreuungsleistungen?
Die zusätzlichen Betreuungsleistungen sind geregelt in §45b Sozialgesetzbuch XI.
Es sind Leistungen Ihrer Pflegekasse, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung gestellt bekommen.

Wann können Sie zusätzliche Betreuungsleistungen bekommen?
Die Leistungen können Sie bekommen, wenn Sie
a) Pflegestufe 1, 2 oder 3 haben oder
b) keine Pflegestufe, aber dennoch einen Hilfebedarf in der Grundpflege haben (Pflegestufe 0) und bei Ihnen eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde.

Wann ist eine eingeschränkte Alltagskompetenz gegeben?
Wenn aus den folgenden 13 Punkten mindestens 2 Punkte bei Ihnen zutreffen (wobei 1 Punkt aus dem Bereich 1-9 zutreffen muss)

1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs (Weglauftendenz)
2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen
4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
5. in bestimmten Situationen inadäquates Verhalten
6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus
10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
12. ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
13. zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression.

Wie viel zusätzliche Betreuungsleistungen können Sie von der Pflegekasse bekommen?

a) 104 € pro Monat (Grundbetrag), wenn Sie von den 13 Kriterien mindestens 2 erfüllen (wobei ein Kriterium aus dem Bereich 1-9 gegeben sein muss)

b) 208 € pro Monat (erhöhter Betrag), wenn Sie die Voraussetzungen des Grundbetrags erfüllen und zusätzlich noch mindestens ein weiteres Kriterium aus dem Bereich 1, 2, 3, 4, 5, 9 oder 11 bei Ihnen gegeben ist.

Wo müssen Sie zusätzliche Betreuungsleistungen beantragen?
Sie beantragen die Leistungen bei Ihrer Pflegekasse

Wie beantragen Sie zusätzliche Betreuungsleistungen?
Die Beantragung erfolgt mit einem Formular. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Wie oft müssen Sie zusätzliche Betreuungsleistungen beantragen?
Sie müssen die Leistungen einmal bei der Pflegekasse beantragen. Im Vorfeld einer Reise müssen Sie bei der Pflegekasse keinen gesonderten Antrag mehr stellen.

Wie oft können Sie zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen?
Die Leistungen können Sie für das laufende Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
Es gibt keine Grenze, für wie viele Tage im Jahr man zusätzliche Betreuungsleistungen höchstens in Anspruch nehmen kann.
Ihre zusätzlichen Betreuungsleistungen, die Sie im laufenden Kalenderjahr nicht ausschöpfen, können Sie bis zum 30.06. des kommenden Jahres in Anspruch nehmen.

Was sollten Sie sonst noch wissen?

- unterschiedliche Handhabung der Abrechnung

Beispiel: Kosten für Reise im April belaufen sich auf 500 €.

a) Abrechnung auf Monat bezogen.
Bis April stehen Ihnen 104 €/Monat (Grundbetrag) x 4 Monate = 416 € zur Verfügung. (Beim erhöhten Betrag wären es 208 €/Monat x 4 Monate = 832 €)
Hier würde die Kasse ein Betrag von 416 € übernehmen (von 500 €). Die restlichen 84 € müssten selbst getragen werden.

b) Abrechnung auf Jahr bezogen.
Bis April steht Ihnen ein Betrag von 1.248 € (Grundbetrag) zur Verfügung. (beim erhöhten Betrag wären es 2.496 €)
Hier würde die Kasse die Kosten von 500 € komplett übernehmen.

Welche Handhabung Ihre Pflegekasse verfolgt, erfragen Sie am besten bei der Kasse.

- Erhöhung der zusätzlichen Betreuungsleistungen
Sie können den Betrag der zusätzlichen Betreuungsleistungen um höchstens 40% des Budgets der Pflegesachleistung erhöhen (aus der Pflegesachleistung nach §36 SGB XI)

Wenn Sie noch Fragen haben?
Dann rufen Sie beim Club 82- Freizeitclub e.V. an:
07832-995613 (Chris Schaeffer) oder 07832-995620 (Markus Mira)
Oder Sie schreiben eine Mail an Club 82.

Kurzzeitpflege

Was ist Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege ist geregelt in §42 Sozialgesetzbuch XI (§42 SGB XI).
Kurzzeitpflege wird gewährt, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht erbracht werden kann oder eine teilstationäre Pflege nicht ausreicht.

Wann können Sie Kurzzeitpflege beantragen?
Wenn bei Ihnen eine Einstufung nach dem Pflegeversicherungsgesetz vorliegt (Pflegestufe 1, Pflegestufe 2 oder Pflegestufe 3) oder
wenn Sie keine Pflegestufe haben (Pflegestufe 0), aber bei Ihnen eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde (im Sinne von §45b SGB XI)

Wann können Sie Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?
Die Kosten für die Kurzzeitpflege können von Ihrer Pflegekasse nur erstattet werden, wenn Sie (zumindest teilweise) im häuslichen/privaten Bereich gepflegt werden (z.B. von Angehörigen, Bekannten usw.) Werden Sie ausschließlich z.B. in einem Wohnhaus für Menschen mit Behinderung betreut/gepflegt, haben Sie keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege.
Die Pflege erfolgt in einer vollstationären Einrichtung, die von der Pflegekasse zur Kurzzeitpflege zugelassen sein muss.

Wo müssen Sie Kurzzeitpflege beantragen?
Kurzzeitpflege beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Wie beantragen Sie Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege beantragen Sie mit einem Formular. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Wann müssen Sie Kurzzeitpflege beantragen?
Sie müssen Kurzzeitpflege vor Beginn der Dienstleistung beantragen.

Wie oft können Sie Kurzzeitpflege beantragen?
Sie können Kurzzeitpflege für höchstens 28 Tage im Jahr beantragen. Diese Regelung gilt für alle Pflegestufen.

Wie viel Kurzzeitpflege können Sie von der Pflegekasse bekommen?
Ihre Pflegekasse bezahlt im Jahr höchstens 1.620 € an Kurzzeitpflege.
Diese Regelung gilt für alle Pflegestufen.

Was sollten Sie sonst noch wissen?

- Erhöhung der Kurzzeitpflege
Sie können den Betrag der Kurzzeitpflege um höchstens 1.612 € pro Jahr erhöhen (aus der Verhinderungspflege nach §39 SGB XI)
Wenn Kurzzeitpflege zusammem mit Verhinderungspflege kombiniert wird, erhöht sich der Anspruch auf höchstens 56 Tage.

- Pflegegeld
An den Tagen, an denen Sie Kurzzeitpflege bekommen, erhalten Sie die Hälfte des Pflegegeld.

- besonderer Anspruch auf Kurzzeitpflege
In begründeten Einzelfällen besteht der Anspruch auf Kurzzeitpflege bei zu Hause gepflegten Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres auch in geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen, wenn die Pflege in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Ob Ihre Pflegekasse unter diesen Umständen z.B. auch die Kosten einer Reise übernimmt, erfragen Sie am besten direkt bei der Kasse.

Wenn Sie noch Fragen haben?
Dann rufen Sie beim Club 82- Freizeitclub e.V. an:
07832-995613 (Chris Schaeffer) oder 07832-995620 (Markus Mira)
Oder Sie schreiben eine Mail an Club 82.